Bildung und Teilhabe – kostenlose Nachhilfe für Ihr Kind
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) übernimmt die Kosten für Lernförderung, wenn Sie bestimmte Leistungen beziehen. Ihr Kind erhält bei uns qualifizierte Nachhilfe – ohne dass Sie dafür zahlen müssen. Wir begleiten Sie von der Beratung bis zum Start der Förderung.
Was ist Bildung und Teilhabe?
Bildung und Teilhabe ist ein staatliches Programm, das Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Haushalten gleiche Chancen ermöglicht – unter anderem durch kostenlose Lernförderung (Nachhilfe). Die Kosten trägt die öffentliche Hand; Sie müssen nichts dazuzahlen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Anspruch geltend zu machen und die richtigen Anträge zu stellen.
Wer hat Anspruch auf kostenlose Nachhilfe?
Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben unter anderem Familien, die eine der folgenden Leistungen beziehen:
Bürgergeld (ehemals ALG II)
Staatliche Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige.
Sozialhilfe (SGB XII)
Für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig bestreiten können.
Sozialgeld (SGB II)
Finanzielle Unterstützung für Familien, um Kindern Bildung zu ermöglichen.
Kinderzuschlag (KiZ)
Zusätzliche Mittel für Haushalte mit geringem Einkommen.
WoGG
Unterstützung für Haushalte mit niedrigem Einkommen zur Finanzierung der Unterkunft.
Asylbewerberleistungsgesetz
Grundlegende Bedürfnisse für Asylsuchende während des Verfahrens.
Ob in Ihrem Fall ein Anspruch besteht, klären wir gern in einem unverbindlichen Gespräch.
So einfach geht es zur kostenlosen Nachhilfe
In nur drei Schritten zur Förderung – wir unterstützen Sie in jedem Schritt.
Persönliche Beratung
Kontaktieren Sie uns – wir erklären Ihnen alles zum Programm "Bildung und Teilhabe" und prüfen mit Ihnen den Anspruch.
Antrag bei Ihrer Behörde
Mit unserer Unterstützung beantragen Sie den Bildungsgutschein für Lernförderung bei Ihrer BuT-Stelle oder dem Jobcenter.
Nachhilfe starten
Sobald Ihr Antrag bewilligt ist, beginnt die qualifizierte Nachhilfe für Ihr Kind – ohne Kosten für Sie.
Für BuT-Stellen und Kommunen: Wir bitten um Zusammenarbeit
Wir möchten Bildung und Teilhabe-Stellen und Kommunen dabei unterstützen, BuT-Mittel zielgerichtet einzusetzen. Dafür bitten wir um eine Zusammenarbeit: Nutzen Sie unsere Plattform und Qualifizierungskurse, um Nachhilfekräfte für die Lernförderung auszubilden. Nur wer unsere Kurse erfolgreich abschließt, gilt bei uns als qualifiziert – so sichern wir gemeinsam Qualität und Transparenz.
So funktioniert die Zusammenarbeit
- Nachhilfekräfte absolvieren unsere qualifizierenden Kurse (inkl. pädagogischer Fortbildung).
- Erst bei erfolgreichem Abschluss werden sie als qualifiziert für die Lernförderung anerkannt.
- Damit sichern wir gemeinsam Qualität auf dem Markt und stellen sicher, dass Fördergelder bei den richtigen Personen ankommen.
Warum mit uns zusammenarbeiten?
Qualifizierung mit Abschluss
Lehrkräfte absolvieren unsere Kurse und gelten erst nach bestandenem Abschluss als qualifiziert für die Lernförderung – so setzen Sie BuT-Mittel zielgenau ein.
Pädagogische Fortbildung garantiert
Die Arbeit mit Kindern erfordert hohe Standards. Wir sichern durch unsere Fortbildung zu, dass alle eingesetzten Kräfte pädagogisch geschult sind.
Qualität und Transparenz
Gemeinsam gewährleisten wir, dass Fördergelder bei den richtigen Personen ankommen und die Lernförderung nach einheitlichen Qualitätskriterien erfolgt.
Die Arbeit mit Kindern liegt uns am Herzen – deshalb legen wir großen Wert auf einen hohen pädagogischen Standard. Wir bieten uns gerne als Partner an und bitten Sie, mit uns in den Austausch zu treten, um diese Qualität gemeinsam umzusetzen.